Pflegefall-Tool Blog

Dr. med. Wilhelm Margula CORONA und Patientenverfügung
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Das Thema Corona-Patientenverfügung-künstliche Beatmung behandle ich in meinem Blogbeitrag https://dasalter.com/corona-und-patientenverfuegung/.

Ganz wichtig sind dabei zwei Punkte: 1. "Sauerstofftherapie bei Atembeschwerden" ist nicht mit "künstlicher Beatmung" gleichzusetzen. Und 2. meine Patientenverfügung ist völlig bedeutungslos, solange ich als Patient meinen Willen äußern kann, sprich: solange ich um meine Zustimmung oder Ablehnung zu einer bestimmten Therapie/Behandlung befragt werden kann und ich imstande bin darauf Antwort zu geben.

In Deutschland und in der Schweiz genügt es, auf der Patientenverfügung hinzuzufügen, dass meine Ablehnung der künstlichen Beatmung nicht gelten soll, bei einer viralen Erkrankung der Lunge - wie z.B. bei Covid-19. Datum und Unterschrift nicht vergessen! In Österreich genügt der Zusatz prinzipiell auch, jedoch wird er nur dann im Rahmen einer verbindlichen Patientenverfügung gesehen, wenn der Zusatz vor einem fachkundigen Juristen hinzugefügt wurde.

Einmal mehr sei auch hier angemerkt, dass es nach dem Patientenverfügungsgesetz für die Umsetzung des Patientenwillens keinen Unterschied macht, ob es sich um eine "verbindliche" Patientenverfügung oder um eine "andere" Patientenverfügung handelt.
Dr. med. Wilhelm Margula Schulung, Workshop, Coaching
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Auf vielfachen Wunsch biete ich (für Affiliates und für User):

Einschulung am PFLEGEFALLTOOL (Dauer ca. 4 Stunden).

Workshop (Dauer ca. 8 Stunden) Inhalte über die Einschulung hinaus: Rechtliches zur Patientenverfügung; am häufigsten abgelehnte Maßnahmen; Fehler, die man vermeiden kann; was Ärzte und Angehörige abhält den Patientenwillen zu befolgen; Techniken, wie man Gespräche über Patientenverfügung eröffnet und führt.

Coaching (Dauer zwei Tage nacheinander und ein dritter Tag nach 12 Monaten) Das detaillierte Programm auf Anfrage.

Anfragen/Buchung/Preise - margula@aon.at | 43 (1) 513 87 00
Dr. med. Wilhelm Margula Crowdfunding beendet
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Das Crowdfundingprojekt endete, leider ohne das Ziel erreicht zu haben.
Dr. med. Wilhelm Margula Crowdfunding
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Zur Finanzierung einer webAPP läuft bei startnext.com unter dem Projektnamen PFLEGEFALLTOOL ein Crowdfunding-Projekt (bis 15.11.2017).
Wir sind für jegliche Unterstützung dankbar.
Dr. med. Wilhelm Margula Das Buch zum Tool ist lieferbar
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Mein Ratgeber "Pflegefall? Nein, danke!" ist seit 11.9.2017 über den Buchhandel erhältlich.
Dr. med. Wilhelm Margula Das Buch zum Tool
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
"Pflegefall? Nein, Danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden" lautet der Titel meines Ratgebers (Facultas-Maudrich Verlag), der September 2017 in die Buchhandlungen kommt. Das Buch vermittelt Ihnen das Rüstzeug Begriffe wie "Patientenverfügung", "Vorsorgevollmacht", "Sachwalterschaft" u. ä. zu verstehen und beschreibt was in Wahrheit jeder Einzelne bis zum Erstellen seiner Patientenverfügung tun muss und was er auch nachher noch tun sollte. In dem Buch widme ich dem PFLEGEFALLTOOL ein Kapitel.
Dr. med. Wilhelm Margula PEG-Sonde kann Behandlungsfehler sein
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Das Landgericht München hat in seinem Urteil (9 O 5246/14) vom 18.1.2017 als „Behandlungsfehler“ erkannt, dass der Arzt den Betreuer des dementen Patienten nicht darüber informiert habe, dass (mit Fortsetzen der künstlichen Ernährung über eine PEG-Sonde) ein über die reine Lebenserhaltung hinausgehendes Ziel nicht mehr erreichbar gewesen sei.
Dr. med. Wilhelm Margula Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein?
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Der deutsche Bundesgerichtshof hat einen Weg aufgezeigt, wie auch in Österreich die Zugangshürden für eine Patientenverfügung gesenkt werden könnten. Mein Gastkommentar in den Salzburger Nachrichten vom 31.10.2016
Dr. med. Wilhelm Margula Palliativmedizin im Spannungverhältnis zum Strafrecht
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
In der österreichischen Richterzeitung 9/2016 wurde mein Artikel mit obigem Titel veröffentlicht. "Wenn im Zusammenhang mit dem Tod eines Hochbetagten zu klären ist, ob ärztlicherseits ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt, ist zu empfehlen, dass der Gutachtensauftrag an den Sachverständigen stets auch die Frage nach dem mutmaßlichen Patientenwillen zum letzten Aufenthaltsort (Pflegeheim oder zuhause) bzw. zum Sterbeort (Spital, Pflegeheim, zuhause) umfasst."
Dr. med. Wilhelm Margula BGH-Urteil - ungenaue Patientenverfügung
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Einem mit PFLEGEFALLTOOL dokumentierten Patientenwillen kann nicht passieren, dass er als Patientenverfügung wirkungslos ist, weil er zu ungenau formuliert wäre (AZ: BGH XII ZB 61/16). Der Anwender führt am Tool eine Berechnung aus, nachdem ihm die in Frage stehende Maßnahme (das Abfragethema) von einem Arzt empfohlen wurde.
Dr. med. Wilhelm Margula Business Plan
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Das Institut für Entrepreneurship und Innovation (E&I Institut) der Wirtschaftsuniversität Wien hat den Businessplan für PFLEGEFALLTOOL fertig gestellt.
Dr. med. Wilhelm Margula Was ist, wenn ich es mir überlege?
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Jede Patientenverfügung, ob verbindlich oder beachtlich, wird erst wirksam, wenn die betroffene Person ihren Willen nicht (mehr) äußern kann. Bis dahin kann man seine Patientenverfügung jederzeit, formlos - auch mündlich - widerrufen. Dasselbe gilt natürlich auch für Willenskundgebungen, die in Form von Ausdrucken der Abfragen am Pflegefall-Tool vorliegen.

Dass Patienten, die sogar wiederholt nach Sterbehilfe verlangt haben, kurz vor dem Sterben ihre Meinung ändern, am Leben bleiben wollen und um den Einsatz aller medizinischen Möglichkeiten bitten, das ist legitim und das kennen wir aus der Palliativmedizin.

Solch eine Meinungsänderung ist aber stets die Folge uneingeschränkt funktionierenden Denkens in bewusster Nähe des Todes. Derartige Änderungen können nicht erwartet werden oder vorkommen, wenn der Denkprozess (die Willensbildung) durch Demenz beeinträchtigt oder durch Bewusstlosigkeit ausgeschaltet ist.
Dr. med. Wilhelm Margula Wer am Lebensende mitbestimmen möchte, muss davor ein mündiger Patient sein
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Getäuscht durch die Möglichkeiten moderner Medizin, lassen sich Patienten von Ärzten bevormunden. Im Alter erdulden sie unwidersprochen viel Leid, bis ihnen gestattet wird endlich sterben zu dürfen.

Wer nicht von anderen abhängig sein möchte, der muss lernen selbstbestimmt zu handeln. Ist man sich erst des eigenen Willens sicher, braucht es noch Mut und Konsequenz NEIN zu sagen.

PFLEGEFALLTOOL ist dabei eine Lern- und Entscheidungshilfe.

Auch am Beispiel anderer Pflegefälle kann man mit dem Tool lernen und üben wie man selbst reagieren würde. Vergleicht man den objektiven Rat des Arztes mit dem eigenen Gefühl und mit der unabhängigen Berechnung von PFLEGEFALLTOOL, wird man herausfinden wozu man nicht zustimmen muss. Gleichzeitig dokumentiert PFLEGEFALLTOOL den Patientenwillen, was später hilft, wenn andere für mich entscheiden müssen.
Dr. med. Wilhelm Margula selbstbestimmt leben und selbstbestimmt sterben
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
In Deutschland ist für Ärzte der assistierte Suizid nun nach § 217 StGB strafbar. Eine Debatte, die sehr emotional geführt wurde.

Ich werde hier keinen Beitrag zu dieser Diskussion leisten, zumal mein Standpunkt zu assistiertem Suizid und zu Sterbehilfe aus meinen Blogbeiträgen auf www.aelterwerden.eu hinlänglich bekannt ist.

Nur so viel: „Es ist und bleibt die höchstpersönliche Entscheidung jedes Einzelnen, ob er, wo er und durch wen er seinen Tod herbeiführt. Aber, den Wunsch 'selbstbestimmt zu sterben' kann sich jeder erfüllen, der mit Pflegefall-Tool gelernt hat, selbstbestimmt zu leben.“
Dr. med. Wilhelm Margula PFLEGEFALLTOOL im Vergleich mit Patientenverfügung
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) verlangt zu Recht sehr detaillierte und nachweislich gut durchdachte Angaben über gewünschtes Handeln und Unterlassen am Lebensende, denn es kann Folgen haben, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Das PatVG sieht vor, dass Sie heute festlegen welche Therapie Sie morgen ablehnen werden, wenn Sie sich in einer bestimmten Situation befinden werden.

Ob Sie heute wissen, welche Therapiemöglichkeiten es zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Patientenverfügung geben wird, sei ebenso dahingestellt wie die Frage, ob Sie heute wissen können in welcher Gesundheitssituation Sie sich dann befinden werden.

Am PFLEGEFALLTOOL können Sie auch jetzt für jede Therapie und für jede medizinische Maßnahme einen auf Sie persönlich abgestimmten Vorschlag abfragen. Entscheiden Sie, wie Sie mit einer ärztlichen Empfehlung umgehen, nachdem Sie Ihr Gefühl mit dem berechneten Ergebnis verglichen haben.

Teilen Sie Überlegungen und Gedanken mit Ihrer Vertrauensperson schon zu einem Zeitpunkt, da Sie PFLEGEFALLTOOL erst durch Ihren eigenen Entscheidungsfindungsprozess führt.

Mit PFLEGEFALLTOOL können Sie Dritte anweisen - unter Verwendung der von Ihnen selbst gemachten Angaben - Berechnungen auszuführen, um Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln, wenn sie diesen - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr verlässlich kundtun können. Sie entlasten damit auch Ihren Vorsorge-Bevollmächtigten.
Dr. med. Wilhelm Margula PFLEGEFALLTOOL als sonstige (ehem. beachtliche) Patientenverfügung
von Dr. med. Wilhelm Margula
 

Das PFLEGEFALLTOOL begleitet jeden Prozess Ihrer Entscheidungsfindung und dokumentiert Ihren Willen. Jeder Ausdruck Ihrer "Abfrage" wird zu einem wichtigen Detail Ihrer Patientenverfügung.

Nach jeder Abfrage vergleichen Sie das Ergebnis des Rechners mit Ihrem persönlichen Wunsch, den in Wahrheit ja nur Sie selbst kennen. Sie selbst, aber auch andere Personen können nachvollziehen, ob bzw. wie sich Ihre Einstellung zu einem Thema im Lauf der Zeit geändert hat.

Sie werden auch mit dem Berechnungssystem vertraut. Je öfter sich dieses mit Ihrem "Gefühl" deckt, desto eher werden Sie bestimmen, dass eine von Ihnen autorisierte Person (z.B. Ihr Angehöriger) das Tool als Entscheidungshilfe heranzieht, wenn Sie sich – z.B. wegen Demenz – nicht mehr selbst mitteilen können. Sie werden dann im Voraus verfügen, dass für Sie zu treffende Entscheidungen mit Pflegefall-Tool abgefragt werden sollen. Anderenfalls wird im Gespräch zwischen Arzt und Ihren Angehörigen wohl immer "Machbarkeitsmedizin" obsiegen und Ihr Wille wird auf der Strecke bleiben.

Mit Pflegefall-Tool stellen Sie schon heute die Weichen, um später nicht ein Langzeit-Pflegefall zu bleiben.

Dr. med. Wilhelm Margula PFLEGEFALLTOOL als Entscheidungshilfe
von Dr. med. Wilhelm Margula
 
welche Therapie möchte ich umsetzen und welche möchte ich ablehnen?

Jeder darf selbst bestimmen, wie viel Medizin er konsumieren möchte - und zwar nicht nur wenn es um Impfung oder Lebensstil geht. Auch Pflegefälle können selbst entscheiden, ob sie durch Therapien gerettet und am Leben gehalten werden.

PFLEGEFALLTOOL ermöglicht für jede Therapie den Vergleich zwischen "medizinischem Sachverstand" (das ist die ärztliche Empfehlung) - "was wünsche ich mir für mich" - und "was berechnet ein unabhängiger Rechner, der meine persönlichen Angaben berücksichtigt".

Weil in Medizin und Pflege immer öfter ‚Leitlinien‘ und ‚defensive medicine‘ in den Vordergrund rücken ohne ausreichend auf individuelle Wünsche zu achten, ist es notwendig, dass sich der Einzelne eine eigene Meinung bildet  und dann verstärkt sein Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt.

Menschen, die bereits in jungen Jahren lernen, ihren eigenen Willen zum Ausdruck zu bringen, werden im Alter den Kampf 'Ärzte gegen Natur' nicht wehrlos ertragen müssen.